STUDIO AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND MIETBEDINGUNGEN
Die allgemeinen Mietbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Mieter und Stephanie Grass (blacksally) im Folgenden „Vermieter" - genannt.
Der Mieter handelt und benutzt die Räumlichkeiten des Black Pearl Mietstudios auf eigene Gefahr. Er ist außerdem dazu verpflichtet, jede mitgebrachte Person (Modelle, Auftraggeber, Gehilfen, Besucher, Begleitpersonen usw.) darauf hinzuweisen, dass auch sie die Räumlichkeiten auf eigene Gefahr benutzen. Für Schäden, die auf Zugangswegen entstehen, haften die dafür zuständigen Personen bzw. Unternehmen.
Black Pearl Mietstudio
Retzbach-Zellingen
Adresse wird nachgereicht
1. Mietpreise
Als Mietpreis gilt der vorher per Buchungsbestätigung festgelegte Preis bzw. gilt die Preisliste (z.B. bei kurzfristigen, telefonischen Buchungen), die wir unter www.blackpearl-atelier.de bereitstellen.
Wird die Mietsache nicht zum Ende des für jede Anmietung einzeln vereinbarten Zeitraumes geräumt werden pro angefangene Stunde weitere Kosten in Höhe von 40€ berechnet, sofern nicht anders besprochen. Die Miete ist per Vorkasse, jedoch spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.
1.1 Stornierungskosten
Bei Stornierung innerhalb von 10 Tagen vor Mietbeginn entstehen Ausfallkosten, welche Ihnen in Rechnung gestellt werden:
Zeitraum vor Anmietung/ zu zahlender Anteil der Mietgebühren:
bis 10 Tage / gebührenfreie Stornierung möglich
bis 5 Tage / 50%
innerhalb von 2 Tagen / 100%
1.2 Vertragsbeginn ab Bestätigung der Buchungsanfrage
Sobald die angefragte Buchung via Kontaktformular per Email bestätigt wurde, ist die Buchung bindend. Die reine Anfrage ist noch keine feste Buchung, es wird immer die schriftliche Bestätigung über Email benötigt.
2. Zustand der Räume
Die Räume werden in besenreinem Zustand vermietet. Da es sich um ein altes Gebäude handelt, können ggf. Baubedingte „normale“ Verschmutzungen möglich sein. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Mietsache im ursprünglichen Zustand an den Vermieter zurückzugeben.
Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden.
Bei grober Verunreinigung und Verschmutzung der Räumlichkeiten erheben wir eine Reinigungspauschale von 50€. Bei Beginn der Nutzung ist zu überprüfen ob die Räumlichkeiten wie unter Punkt 18 vorgefunden werden. Ist dies nicht der Fall ist unverzüglich ein Foto der Räumlichkeiten zu machen unverzüglich mitzuteilen über Telefon (09365 / 2091837 – Anrufen) oder an info@blackpearl-atelier.de per Email. Das Bild ist im Idealfall mitzuschicken oder aufzubewahren bis der Vermieter die Angelegenheit geklärt hat.
3. Schadensvermeidung und Umgang bei Schäden & Verlust
Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Gegenstände oder Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen Beanspruchung auszusetzen. Die angemieteten Gegenstände oder Räumlichkeiten dürfen nur zu den Ihnen zugedachten Zwecken verwendet werden. Eventuelle Beschädigungen oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen eines vermieteten Gegenstandes ist der Vermieter verpflichtet, eine polizeiliche Anzeige zu erstatten.
4. Identifikation des Mieters / Aufbewahrung der Kontaktdaten
Der Mieter hat sich gegenüber dem Vermieter auf Nachfrage durch die Vorlage eines Personalausweises oder eines Reisepasses, ggf. auch durch einen Führerschein zu identifizieren. Der Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Mieters in seinen Unterlagen aufzubewahren bzw. auf elektronischen Medien zu speichern. Bei der Buchung ist der Mieter dazu verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person und der gewünschten Buchung zu tätigen.
5. Dauer der Anmietung
Die Dauer der Anmietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn der Mieter diese erst zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Als Tages- bzw. Stundenmietsatz des Studios gelten die oben genannten Preise. Eine Nutzung über die vereinbarte Zeit hinaus wird mit dem beschriebenen Zuschlag je angefangene Stunde berechnet.
6. Fotografieren außerhalb unserer Räumlichkeiten
Durch die Anmietung erhält der Vermieter das Recht, Aufnahmen in unseren Räumen zu erstellen. Außerhalb der Räumlichkeiten (Vorräume, Treppenhäuser, Flure, Hof) ist das Fotografieren ausdrücklich untersagt.
7. In unseren Räumen gilt striktes Rauchverbot
Im Eingangsbereich vor der Haustür befindet sich ein Aschenbecher. Das Rauchen ist ausschließlich vor der Tür erlaubt. Asche und Zigarettenreste müssen in den dafür angebrachten Aschenbecher geworfen werden. Keine Zigaretten oder Aschen vor der Tür, auf dem Gehsteig etc.
8. Schäden bei Mietbeginn
Der Mieter verpflichtet sich, sich bei Mietbeginn vom einwandfreien Zustand der Räumlichkeiten und den darin enthaltenen Gerätschaften und Zubehörteilen wie Hintergründen, Stativen usw. zu überzeugen. Etwaige Beschädigungen oder Funktionseinschränkungen sind dem Vermieter sofort anzuzeigen und werden protokolliert.
9. Eigene Verantwortung & Gefahr
Der Mieter handelt nach Übernahme der vermieteten Räume oder Gegenstände auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für durch die vermieteten Räume oder Gegenstände entstandene Schäden. Dies gilt insbesondere für Schäden an mitgebrachten elektronischen Geräten, die durch Defekte an Stromleitungen entstehen, von denen der Vermieter keine Kenntnis besitzt.
10 Verlassen des Studios / Beendigung der Mietzeit
Der Mieter hat bei Verlassen bzw. nach Beendigung der Mietzeit dafür eigenmächtig zu sorgen, dass alle Fenster und Türen die vom Studio zum Außenbereich führen geschlossen und vor allem richtig abgeschlossen sind. Sowie alle selbst eingesteckten Stecker wieder aus der Steckdose zu entfernen und alle angeschalteten Lichter auszuschalten.
Die zugehörigen Schlüssel werden vor Beginn der Buchung dem Mieter übermittelt.
Die Schlüssel sind unverzüglich nach Beendigung der Mietzeit wieder dem Vermieter ohne Umwege zu übergeben.
Entstandene Schäden, die bei Nichteinhaltung durch Dritte entstehen (Einbruch, Vandalismus, Diebstahl etc.) fallen zu Lasten des Mieters.
Alle Gegenstände des Studios müssen nach Beendigung wieder an den ursprünglichen Ort zurückgestellt werden. Der Vermieter behält sich bei Nichteinhaltung vor, eine Gebühr von 40€ zu erheben um das Studio wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu bringen. Als Referenz dienen die in Punkt 18 angefügten Bilder.
11. Haftung
Das vermietete Studio bleibt mit allen Bestandteilen Eigentum des Vermieters. Der Mieter übernimmt die Haftung für die Geräte und haftet für die Einrichtung des Studios vom Zeitpunkt des Mietbeginns bis zum Verlassen des Studios. Der Mieter haftet in vollem Umfang für evtl. entstandene Schäden (Beschädigung der Geräte durch unsachgemäße Handhabung, Diebstahl etc.) und den daraus resultierenden Nutzungsausfall. Diese Haftung gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden, die an den Tätigkeiten des Mieters während der Anmietung beteiligt sind.
Nicht retournierte oder beschädigte Geräte und Einrichtungen werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis in Rechnung gestellt. Jede Art von Änderungen an den Räumlichkeiten oder Geräten durch den Mieter ist untersagt, die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes werden dem Mieter berechnet. Die Benutzung der Ausrüstung (wie Möbel, gemalte Hintergründe, Requisiten) ist in der Raummiete enthalten. Die Benutzung von zusätzlichem Equipment (z.B. Blitze, Stative, Dauerlicht) kann vereinbart werden.
12. Höhere Gewalt
Kann das Studio aufgrund höherer Gewalt (z.B. durch einen Stromausfall) nicht oder nur teilweise wie vom Mieter geplant genutzt werden, erlässt der Vermieter die gesamte Mietgebühr, übernimmt aber in keinem Fall die Haftung für entstandene Schäden wie Modellgagen, Anfahrtskosten oder solche, die durch eine nicht fristgerechte Ablieferung der geplanten Ergebnisse entstehen.
13. Freigabe zur Veröffentlichung/ Locationrelease
Durch die Bestätigung der Anmietung erteilen wir als Rechteinhaber der Räumlichkeiten dem Mieter, dessen Gehilfen sowie weiteren, an der jeweiligen Anmietung teilhabenden Fotografen die Freigabe zur Erstellung von Fotografien und Filmaufnahmen in unseren Räumen. Das Veröffentlichungsrecht der entstandenen Aufnahmen erteilen wir für alle derzeit bekannten Nutzungsarten sowie für persönliche und kommerzielle Zwecke. Aufnahmen, die ausschließlich unsere Räumlichkeiten enthalten dürfen NICHT für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
ACHTUNG: Das Veröffentlichen, jeglicher Bilder und Videos die im Black Pearl Atelier entstanden sind, ist auf Pornografischen Webseiten absolut untersagt! Sollte der Mieter oder beteiligte Personen Aufnahmen in unseren Räumen auf solchen Plattformen (egal ob Online oder Offline) veröffentlichen, gehen wir als Rechteinhaber der Räumlichkeiten gerichtlich vor und schließen Schadensersatzansprüche nicht aus.
14. Aufnahmebereiche/ freizügige Aufnahmen
Freizügige Aktaufnahmen (die deutlich weibliche oder männliche Genitalien zeigen) und pornografische Aufnahmen sind in unseren Räumen untersagt. Bei Missachtung ist der Vermieter berechtigt, die Anmietung jederzeit unter Forderung der vollen Mietgebühr zu beenden. Sollten der Mieter oder beteiligte Personen freizügige oder pornografische Aufnahmen in unseren Räumen anfertigen und veröffentlichen, gehen wir als Rechteinhaber der Räumlichkeiten gerichtlich vor und schließen Schadensersatzansprüche nicht aus.
15. Vorzeitige Beendigung der Anmietung nach eigenem Ermessen
Sollte der Mieter gegen eine der hier genannten Regeln / Verhaltensregeln oder gegen geltende Gesetze verstoßen, sorglos mit der Ausstattung der Studios umgehen, Verhaltensweisen an den Tag legen oder politische Ansichten offensiv und merkbar vertreten, die der jeweilig zuständige Mitarbeiter/ Schließer für unvertretbar hält, kann dieser jederzeit die Anmietung verhindern oder vorzeitig beenden. Der Mieter erhält in diesem Fall seine Mietgebühr (ggf. anteilig) zurück und hat mit seinen Gästen, Mitarbeitern, Modellen usw. die Räumlichkeiten des Black Pearl Ateliers umgehend zu verlassen. Schadensersatz für jedwede Aufwendungen des Mieters ist in einem solchen Fall ausgeschlossen.
16. Gültigkeit und Gerichtsstand
Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Der Vermieter haftet nicht für die Einhaltung mündlicher Vereinbarungen. Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem deutschen Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Würzburg.
17. Ungültigkeit einzelner Vertragsabschnitte
Sollten ein oder mehrere Punkte dieses Vertrages ungültig sein, bleiben die restlichen Punkte dieses Vertrages davon unberührt.
18. Ursprungszustand des Studios
Die unten stehenden Bilder dienen als Referenz, wie das Studio nach der Nutzung wieder herzustellen ist. Kleine Abweichungen sind natürlich kein Problem. Die gesamten Möbel und Requisiten sollten jedoch wieder ansatzweise an ihrem Ort stehen. Der Boden ist besenrein zu hinterlassen. Sollte das Studio nicht in diesem Zustand wiederhergestellt sein, behält sich der Vermieter vor eine Gebühr von 40€ zu erheben.
Folgende Punkte sind besonders zu beachten:
1. Die Sofas sowie der Sessel sind in den Sitzbereich zurück zu stellen
2. Möbel, Deko und Stative sind an den Ursprungsort zu stellen
3. Benutztes Geschirr wie Gläser, Tassen müssen selbst gespült werden (alles dafür ist vorhanden)
4. Sehr vorsichtig mit der Styropor-Weltkugel umgehen aufgrund extremer Empfindlichkeit
5. Das passieren der Türen mit "Zutritt verboten" Schildern ist strengstens untersagt
6. Das verräumen und benutzen der Werktische im Makeup- / Lagerraum ist untersagt
Referenzbilder:
Stand: 30.03.2024
Telefon: 09365 / 2091837
Email: info@blackpearl-atelier.de www.blackpearl-atelier.de